Abhängig von der Krankenkasse bei der sie versichert sind und des Krankheitsbildes werden bis zu 80% rückerstattet.
In Österreich besteht freie Arztwahl, daher kann jeder Versicherte frei entscheiden ob er eine Behandlung bei einem Vertragsarzt oder einem Wahlarzt in Anspruch nehmen möchte. Ein Wahlarzt hat keinen direkten Vertrag mit den Versicherungsträgern. Der Patient trägt die Kosten zunächst selbst und erhält dafür eine Honorarnote. Diese kann nach Bezahlung beim Versicherungsträger eingereicht werden.
Nähere Informationen finden sie auf der Homepage der Tiroler Ärztekammer
Eine Zuweisung ist nicht erforderlich. Sollten im Rahmen der Abklärung vor der Stoßwellentherapie noch weitere Untersuchungen notwendig sein, veranlassen wir diese gerne für sie.
Die Behandlung wird von manchen Patienten als schmerzhaft empfunden.
Die Stoßwellentherapie kann abhängig vom Schmerzempfinden des Patienten individuell angepasst werden und ist ohne Betäubung gut verträglich.
Diese Frage ist pauschal so nicht zu beantworten. Je nach Krankheitsbild kann durch die Stoßwellentherapie eine Operation vermieden werden. In den meisten Fällen ist eine Schmerzreduktion möglich, wodurch eine Operation hinausgezögert werden kann.
Die Stoßwellentherapie stellt in keinem Fall eine Kontraindikation gegen eine geplante Operation dar.
Da die Stoßwellentherapie bereits seit den 80er Jahren mit hohen Energieflussdichten häufig angewandt wird, wissen wir dass es eine sichere und nebenwirkungsarme Behandlungsmethode ist. Es kann zu leichten Hautrötungen bis hin zu blauen Flecken (Hämatome) im Behandlungsgebiet kommen.
Sehr vereinzelt berichten Patienten über eine kurzzeitige Schmerzverstärkung und Gefühlsstörung unmittelbar nach der Therapie. Diese klingen meist innerhalb der ersten 24 Stunden nach der Therapie wieder ab.
Die Stoßwellentherapie darf nicht direkt auf Tumorgewebe appliziert werden und nicht auf den Fötus bei einer bestehenden Schwangerschaft.
Die fokussierte Stoßwellentherapie darf ausschließlich von Ärzten durchgeführt werden.
Öffnungszeiten